DGUV Information 208-005 - Treppen

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Abschnitt 2.1 - 2
Gefährdungen und Unfallgeschehen

2.1
Gefährdungsbeurteilung

Sowohl das Arbeitsschutzgesetz und die zugehörigen Verordnungen als auch die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) formulieren Grundvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz.

Grundlage präventiver Maßnahmen ist die umfassende Beurteilung aller arbeitsbezogener Gefährdungen hinsichtlich ihres Risikos für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten.

Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist eine systematische Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Festlegung von zielgerichteten Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen auf Treppen erforderlich.

Bei der Benutzung von Treppen sind unter anderem folgende Gefährdungen zu berücksichtigen:

  • Stürzen und Abstürzen;

  • Stolpern und Umknicken;

  • Ab- und Ausrutschen;

  • Erhebliche körperliche Anstrengung, z.B. beim Aufstieg über etliche Geschosse.