Abschnitt 4.8 - 4.8 Notausgänge
Die Regalanlage muss so gestaltet sein, dass die Schmalgänge im Gefahrfall ohne Behinderung verlassen werden können. Das bedeutet, dass an Sackgassen Notausgänge vorhanden sein müssen. Sie müssen so ausgebildet sein, dass durch sie - außer im Notfall - die Schmalgänge nicht betreten werden können. Hierzu sind die als Notausgang dienenden Türen in geschlossener Stellung zu überwachen.