Abschnitt 4 - 4
Schutz gegen Absturz
Zum Schutz gegen Absturz werden nachfolgend technische, persönliche und Kombinationen aus technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen vorgestellt. Der Unternehmer hat die Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Rangfolge gemäß Abschnitt 3.2 auszuwählen.