DGUV Information 203-047 - Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen

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Abschnitt 3.1 - 3
Allgemeine Anforderungen

3.1
Gefährdungsbeurteilungen

Für das Besteigen von und Arbeiten auf Freileitungen führt der Unternehmer im Sinne § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV Gefährdungsbeurteilungen, insbesondere der Gefährdungen durch Absturz, durch.

Die in dieser Information dargestellten Anwendungsbeispiele stellen beispielhafte Maßnahmen als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dar.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden auch witterungsbedingte Gefährdungen beachtet. Insbesondere bei heraufziehendem Gewitter werden die Arbeiten sofort eingestellt und geschützte Bereiche, Fahrzeuge, aufgesucht. Witterungsverhältnisse wie, starker Wind, Regen, Schneefall oder Vereisung von Konstruktionsteilen, können ebenfalls Gefährdungen hervorrufen.