DGUV Information 203-047 - Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen

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Abschnitt 5.2 - Auffangsysteme

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz dürfen ausschließlich in Auffangsystemen zum Einsatz kommen.

Auffangsysteme bestehen aus einem Auffanggurt und weiteren verschiedenen verbindenden Teilsystemen. Das Auffangsystem muss sicherstellen, dass abstürzende Personen sicher aufgefangen werden.

Zu Auffangsystemen siehe auch Regel "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" (BGR/GUV-R 198) und Norm "Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz - Auffangsysteme" (DIN EN 363).

Die Auffangsysteme gemäß Abb. 15 bis 18 werden unterschieden:

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Abb. 15 Auffangsystem mit Steigschutzeinrichtung als feste Führung. Feste Führungen können als Schienensysteme oder als gespannte Stahlseile ausgeführt sein. Die Sicherung erfolgt über ein mitlaufendes Auffanggerät, das mit der Steigschutzöse des Auffanggurtes verbunden ist.

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Abb. 16 Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät an beweglicher Führung.

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Abb. 17 Auffangsystem mit Falldämpfer: Der Auffanggurt wird über ein Verbindungsmittel und einen Falldämpfer mit einem Anschlagpunkt am Mast verbunden. Der Anschlagpunkt liegt möglichst oberhalb des Arbeitsplatzes.

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Abb. 18 Auffangsysteme mit Höhensicherungsgeräten (DIN EN 360) sind an Freileitungen nur unter bestimmten Bedingungen einsetzbar (für Arbeiten an Isolatoren, bei denen die Höhensicherungsgeräte senkrecht oberhalb des Arbeitsbereiches, beispielsweise an einer Traverse, angebracht werden können).