Abschnitt 4.3 - Schutz gegen Absturz durch Kombination technischer Einrichtungen mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Sind technische Einrichtungen nach Abschnitt 4.1 nicht vorhanden und der Einsatz temporärer technischer Einrichtungen nach Abschnitt 4.2 aus betriebstechnischen Gründen nicht sinnvoll, haben sich Kombinationen aus technischen Einrichtungen in Verbindung mit PSAgA bewährt.
Kombinationen technischer Einrichtungen in Verbindung mit PSAgA bestehen beispielsweise aus:
Zugangswegen mit Steigschutzeinrichtungen oder Steigbolzengängen mit Sicherheitseinrichtung
zugehörigen PSAgA
Abb. 4 Beispiel für eine Steigleiter mit Führungsschiene als Steigschutzeinrichtung
Steigschutzeinrichtungen mit fester Führung sind fest am Mast montierte Einrichtungen.
Der Schutz gegen Absturz wird durch die Verwendung eines Auffanggurtes, der über ein mitlaufendes Auffanggerät mit der Steigschutzeinrichtung verbunden ist, gewährleistet.
Abb. 5 Beispiel für einen Steigbolzengang mit gespanntem Stahlseil als Steigschutzeinrichtung. Das Stahlseil gilt als feste Führung
Abb. 6
Beispiel für die Ausrüstung eines Freileitungsmastes mit Wartungsbühnen und festen Führungen zum kollektiven Schutz gegen Absturz. Die Ausrüstung dient insbesondere der Wartung funktechnischer Einrichtungen.
Abb. 7
Beispiel für einen Zugangsweg im Mastschaft durch eine zweiholmige Steigleiter. Die Steigleiter ist mit einem gespannten Stahlseil als fester Führung ausgerüstet.
Abb. 8
Beispiel für ein Aufstiegssystem, das mit zugehörigen Steigschuhen oder Steighilfen benutzt wird. Die Schiene dient gleichzeitig als Steigschutzeinrichtung und kann alternativ auch mit einer elektromotorisch betriebenen Befahreinrichtung benutzt werden.
Abb. 9 Detailansicht der Steigschiene mit Steigschuhen
Steigbolzen mit Sicherheitseinrichtung sind an Masten fest installierte Anschlagpunkte, die in Verbindung mit PSAgA ein gesichertes Besteigen von Masten ermöglichen. Der Schutz gegen Absturz wird durch die Verwendung eines Sicherungsseils, das vom Mastfuß über eine Seilbremse durch die Sicherheitseinrichtung des Steigbolzens zum Auffanggurt des Monteurs geführt wird, gewährleistet. Die mögliche Absturzhöhe hängt unmittelbar vom Abstand zwischen zwei Steigbolzen mit Sicherheitseinrichtung ab und beträgt mindestens das Doppelte des Abstandes dieser Bolzen.
Abb. 10 Beispiel für den Einsatz von Steigbolzen mit Sicherheitseinrichtung am Eckstiel eines Gittermastes.
Zu Steigbolzengängen siehe Regel "Steigbolzen und Steigbolzengänge" (BGR 140