DGUV Information 205-005 - Mustergefährdungsbeurteilung zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in der deutschen Luftrettung

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Abschnitt 1 - Allgemeines

Bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gilt für den Unternehmer grundsätzlich Folgendes:

Er muss die PSA-Benutzungsverordnung und die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1 bzw. BGR/GUV-R A1) berücksichtigen. Insbesondere die §§ 3 und 29 ff der UVV sind hier maßgeblich.

Vor der Beschaffung der PSA muss der Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung feststellen, welche Gefährdungen auftreten können, wie hoch die Eintrittswahrscheinlichkeit ist und welche Folgen daraus resultieren können.

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Der Unternehmer hat den Versicherten geeignete persönliche Schutzausrüstungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Er hat die Versicherten über den Einsatz der PSA zu unterweisen. PSA müssen dem Versicherten individuell passen. Sie sollten daher grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt sein. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass die PSA jederzeit bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Versicherten sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellten PSA zu benutzen.

Für die deutschen Feuerwehren und den regulären, bodengebundenen Rettungsdienst hat die DGUV bereits Mustergefährdungsbeurteilungen siehe Information "Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren" (BGI/GUV-I 8675) sowie Regel "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst" (GUV-R 2106) erstellt und veröffentlicht.

Für die deutsche Luftrettung wurde zusammen mit allen beteiligten Organisationen ebenfalls eine Mustergefährdungsbeurteilung zur Auswahl geeigneter PSA in der Luftrettung erstellt, da diese Betriebsart doch zum Teil erheblich andere Anforderungen als z.B. der bodengebundene Rettungsdienst aufweist. Das darin spezifizierte Bekleidungskonzept ist speziell an die Gefährdungen der Luftrettung angepasst und zusammen mit der Mustergefährdungsbeurteilung in der vorliegenden Schrift wiedergegeben.

Der Einsatz in der Luftrettung ist vielseitig und erstreckt sich auf die unterschiedlichsten Situationen. Ob in der überheizten Wohnung eines Herzinfarktpatienten oder bei tiefen Minusgraden bei der Rettung eines Unfallopfers im Straßengraben, ob beim Windeneinsatz in hochalpiner Landschaft oder im Küstennahen Raum - die jeweiligen Bedingungen können extrem unterschiedlich sein.

Dementsprechend sind die Anforderungen an eine Schutzausrüstung und -bekleidung erwartungsgemäß vielschichtig und mit einer Universalbekleidung oft nicht zu lösen.

Jedoch kann bereits hier festgestellt werden, dass nur ein kleiner Teil der Luftrettungszentren Einsätze unter diesen besonderen Bedingungen durchführt. Diese sind z.B.

  • Einsätze in alpinem Gelände (Variante Winter/Sommer),

  • Einsätze über See,

  • Einsätze mit der Winde/im long-line Verfahren.

Der größte Teil der Einsätze weist ein überschaubares Einsatzprofil auf und bedarf tatsächlich einer standardisierten persönlichen Schutzbekleidung und Ausrüstung (PSA).

Diesen besonderen Einsatzbedingungen soll - jenseits der Standardausrüstung - mit einer ergänzenden Ausrüstung Rechnung getragen werden.

Zu Auswahl, Pflege und Handhabung von PSA siehe auch BGI/GUV-I 8675, Punkt 3.

Tabelle 1:
Einteilung der Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Gefahren und deren möglichen Folgen

Wert
(W)
WahrscheinlichkeitWert
(F)
Schweregrad
(Folgen für die Beschäftigten)
0*nienie0*ohne Folgen-
1ausnahmsweise≤ 2 x/Jahr1geringz.B. leichte Verletzungen: kleine Schnittwunden, Abschürfungen, Verstauchungen, oberflächliche Verbrennungen, Kreislauf leicht belastet
2gelegentlich≤ 10 x/Jahr2mäßigz.B. schwerere Verletzungen: Knochenbrüche; ernsthafte Verbrennungen 2. Grades u.ä., Kreislaufstörungen, Infektionskrankheiten
3sehr wahrscheinlich≤ 6 x/Woche4hochz.B. Lebensbedrohung, Kreislaufinsuffizienz
4immertäglich8ExtremfallTod

1"0" ist nur zulässig, wenn absolut keine Gelegenheit besteht, auf die Gefahr zu treffen.

bgi-5143_symbol01.jpgRisiko = Eintrittwahrscheinlichkeit (W) x Schweregrad (F)