BGI/GUV-I 5141 - Akustik im Büro Hilfen für die akustische Gestaltung von Büros

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Abschnitt 3.6 BGI/GUV-I 5141 - Sprachverständlichkeit

Erläuterung

Die Sprachverständlichkeit - auch als Hörsamkeit bezeichnet - wird bestimmt durch die Raumform, das Raumvolumen, die Platzierung von schallabsorbierenden Flächen, die Höhe des Grundgeräuschpegels und die Nachhallzeit des Raumes. Sie ist ein grundlegendes Kriterium für Räume wie Konferenzzimmer, Vortragssäle oder Unterrichtsräume sowie alle anderen Räume, in denen sprachliche Kommunikation über größere Distanzen gelingen soll. Eine wesentliche Voraussetzung für eine optimale Sprachverständlichkeit ist eine kurze Nachhallzeit.

Bedeutung für die Büroakustik

Die Sprachverständlichkeit ist umso besser, je geringer die Nachhallzeit ist. Jedoch kann die Sprachverständlichkeit durch Hintergrundgeräusche verschlechtert werden.

Insbesondere in Räumen, in denen es darauf ankommt, dass die Menschen gut miteinander sprachlich kommunizieren können, ist eine gute Sprachverständlichkeit wichtig - zum Beispiel in Büros mit Projektgruppenarbeit, in Sitzungs- und Schulungsräumen.

Dagegen kann es in größeren Büros, in denen die Gespräche anderer stören - zum Beispiel in Gruppen- und Großraumbüros und in Call Centern - von Vorteil sein, wenn die Sprachverständlichkeit geringer ist. Dazu tragen Schallschirme bei, die zwischen den Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Möglicherweise können dafür auch gezielt Geräusche eingespielt werden (Sound Masking), wie Rauschen, Musik oder speziell abgestimmte Geräusche. Dadurch wird jedoch der Beurteilungspegel erhöht.