Abschnitt 7.4 BGI/GUV-I 5141 - Gruppenbüro mit offenem Besprechungsbereich - zum Beispiel Medienbranche
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Ergebnisübersicht
7.4.1
Gruppenbüro mit offenem Besprechungsbereich - Ausgangsvariante - Variante 0
Grundausstattung
Parkettboden
Auswertung
In dem Gruppenbüro mit Parkettboden ohne akustische Maßnahmen sind die Nachhallzeit und der Schalldruckpegel hoch. Die akustische Situation ist schlecht.
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7.4.2
Gruppenbüro mit offenem Besprechungsbereich - Variante 1
Grundausstattung
Parkettboden
Akustische Maßnahmen
Akustikdecke (nicht dargestellt)
Auswertung
Durch die Akustikdecke wird der Schalldruckpegel gesenkt und es werden gute Nachhallzeiten erreicht. Um Störungen durch Gespräche und auch visuelle Störungen zu vermeiden, sind bei Besprechungen zusätzlich Stellwände zweckmäßig.
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7.4.3
Gruppenbüro mit offenem Besprechungsbereich - Variante 1+
Grundausstattung
Parkettboden
Akustische Maßnahmen
Akustikdecke (nicht dargestellt)
21 x Schrankfronten (0,80 m x 6 OH)
Auswertung
Durch die Akustikdecke und die Ausstattung der Schränke mit schallabsorbierenden Fronten wird der Schalldruckpegel weitgehend herabgesetzt und es werden gute Nachhallzeiten erreicht. Um Störungen durch Gespräche und auch visuelle Störungen zu vermeiden, sind bei Besprechungen zusätzlich Stellwände zweckmäßig.
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7.4.4
Gruppenbüro mit offenem Besprechungsbereich - Variante 7
Grundausstattung
Parkettboden
Akustische Maßnahmen
Akustikdecke (nicht dargestellt)
Lamellenstores (14,0 m x 2,0 m)
21 x Schrankfronten (0,80 m x 6 OH)
Auswertung
Die schallabsorbierenden Lamellenstores zusätzlich zur Akustikdecke und an den schallabsorbierenden Schrankfronten machen sich nur wenig bemerkbar. Insgesamt wird der Schalldruckpegel weitgehend herabgesetzt und es werden gute Nachhallzeiten erreicht.
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7.4.5
Gruppenbüro mit offenem Besprechungsbereich - Variante 7.1
Grundausstattung
Parkettboden
Akustische Maßnahmen
Akustikdecke (nicht dargestellt)
Lamellenstores (11,40 m x 2,00 m) (nicht dargestellt)
21 x Schrankfronten (0,80 m x 6 OH)
12 x Stellwände 1,80 m hoch
Auswertung
Die akustische Abschirmwirkung der 1,80 m hohen Stellwände ist relativ hoch. Ihr Einsatz zusätzlich zu den anderen Maßnahmen senkt den Schalldruckpegel um circa 5,0 dB(A) nochmals deutlich. Auf die transportablen Stellwände zu beiden Seiten des Besprechungsbereiches kann verzichtet werden, wenn dieser nicht benutzt wird.