DGUV Information 203-046 - Umgang mit Holzmasten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Umgang mit Holzmasten
(DGUV Information 203-046)

Information

(bisher BGI/GUV-I 5136)

ccc_1917_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
ccc_1917_as_68.jpg

Stand der Vorschrift: Ausgabe Mai 2020

ccc_1917_as_69.jpg
InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Kennzeichnung von Holzmasten2
Herstellerseitige Kennzeichnung des Mastschaftes2.1
Ergänzende Kennzeichnungen2.2
Kennzeichnungen zur Einbautiefe2.2.1
Kennzeichnung am Mastfuß2.2.2
Kennzeichnung älterer Holzmaste2.3
Lagern und Bereitstellen3
Transport4
Be- und Entladearbeiten mit Lkw-Ladekranen4.1
Sicherung der Ladung4.2
Transport am Einsatzort4.3
Transport mit technischem Gerät4.3.1
Manueller Transport4.3.2
Errichten von Holzmasten5
Erstellen von Mastlöchern und -gruben5.1
Stellen von Holzmasten5.2
Stellen von Holzmasten mit technischen Geräten5.2.1
Manuelles Stellen von Holzmasten5.2.2
Verfüllen und Verdichten von Mastgruben und -löchern5.3
Elektrische Gefährdungen beim Umgang mit Holzmasten6
Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten7
Einsatz von Hubarbeitsbühnen7.1
Umgang mit Materialien, Werkzeugen und Hilfsmitteln7.2
Körperliche und fachliche Eignung von Personen7.3
Voraussetzungen zum Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten7.4
Fachgerechter Einbau7.4.1
Ausreichender Materialzustand7.4.2
Auf den Mast einwirkende Kräfte7.4.3
Äußerlich erkennbare Schäden7.4.4
Beispiele für Mess-/Prüfverfahren zur Bestimmung der Standsicherheit/Materialbeschaffenheit von Holzmasten7.4.5
Beispiel für ein Prüfverfahren durch Klangprobe7.4.5.1
Beispiel für ein Bohrwiderstands-Messverfahren7.4.5.2
Beispiel für Standsicherheitsbewertungen durch Frequenzmessungen7.4.5.3
Beispiel für ein belastungsbasiertes Messverfahren7.4.5.4
Kennzeichnung von Holzmasten mit unzureichender Standsicherheit7.5
Sicherungsmaßnahmen gegen Umstürzen von Holzmasten7.6
Hilfsmittel zum Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten7.7
Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz7.8
Allgemeines7.8.1
Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen beim Besteigen von Holzmasten besonderer Bauform7.8.2
Einsatz von Leitern7.9
Zusätzliche Maßnahmen bei Demontagearbeiten8
Umgang mit und Wiederverwendung von demontierten Holzmasten9
Rettung10
Beschäftigungsbeschränkungen11
Anhang

Vorbemerkung

Diese DGUV Information zeigt Maßnahmen zum Schutz der Versicherten auf, insbesondere

  • beim Transport

  • dem Errichten und der Demontage

  • dem Besteigen von und

  • dem Arbeiten auf Holzmasten

und soll die Unternehmerin oder den Unternehmer bei ihrer bzw. seiner Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Holzmasten im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung unterstützen. Sie zeigt beispielhafte Lösungen für einen sicheren Umgang mit Holzmasten auf.

Diese DGUV Information wurde im Sachgebiet "Energie und Wasser" des Fachbereichs "Energie Textil Elektrotechnik Medienerzeugnisse" (FB ETEM) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet.