DGUV Information 203-046 - Umgang mit Holzmasten

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Abschnitt 7.8 - 7.8 Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz

7.8.1
Allgemeines

Beim Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten ist der Schutz der Beschäftigten gegen Absturz sicherzustellen.

Die Unternehmerin oder der Unternehmer stellt den Beschäftigten für das Besteigen von und das Arbeiten auf Holzmasten geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung, z. B.:

  • Auffanggurte mit integrierter Haltefunktion nach DIN EN 361 und

  • Verbindungsmittel nach DIN EN 354 in Kombination mit einem längenverstellbaren Verbindungsmittel als Halteseil nach DIN EN 358 (siehe Abb. 7.8.1 und 7.8.2) und

  • Klemmseil zur Fixierung des Halteseils am Holzmast (oder Klemmkette am Furnierschichtholzmast).

Die Kombination aus einem Halteseil und Klemmseil/-kette gewährleistet beim Abrutschen von Personen einen sicheren Halt am Mast.

Der Einsatz von Haltegurten anstelle von Auffanggurten beim Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten ist nicht zulässig.

Haltegurte sind ausschließlich zur Arbeitsplatzpositionierung und zum Rückhalten von Personen geeignet. Sie eignen sich nicht zur Rettung einer Person vom Holzmast. Eine Personenrettung durch Abseilen vom Mast wird durch die Verwendung von Auffanggurten wesentlich vereinfacht.

Die Beschäftigten haben die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel und persönlichen Schutzausrüstungen beim Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten zu benutzen. Die Beschäftigten haben das Halteseil in Kombination mit dem Klemmseil oder der Klemmkette so einzusetzen, dass sie nicht am Mast herunterrutschen können.

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Abb. 7.8.1.1
Persönliche Schutzausrüstung zum Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten bestehend aus Auffanggurt, Halteseil mit Längeneinstellung und Klemmseil

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Abb. 7.8.1.2
Das Klemmseil/-band gewährleistet eine sichere Fixierung des Verbindungsmittels am Holzmast. Abrutschende Personen werden sicher gehalten.

Ein wirksamer Schutz durch die PSAgA ist nur gegeben, wenn das Klemmseil auf der dem Beschäftigten abgewandten Seite des Holzmastes eingesetzt wird (siehe Abb. 7.8.1 bis 7.8.3).

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Abb. 7.8.1.3
Die Klemmkette gewährleistet eine sichere Fixierung des Verbindungsmittels am Furnierschichtholzmast. Abrutschende Personen werden sicher gehalten.

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Abb. 7.8.1.4
Beispiel für einen zum Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten geeigneten Auffanggurt

7.8.2
Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen beim Besteigen von Holzmasten besonderer Bauform

Beim Besteigen von Holzmasten besonderer Bauform ist über die Anforderungen von Abs. 7.8 hinausgehend die Verwendung eines zusätzlichen Halteseils erforderlich.

Masten besonderer Bauform sind z. B. A-Holzmaste, Doppelmaste, abgespannte Maste

Die Verwendung eines zusätzlichen Halteseils ist erforderlich, damit beim Übersteigen von Verstrebungen oder Abspannungen ein kontinuierlicher Schutz gegen Absturz durch die PSA gewährleistet ist.

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Abb. 7.8.2.a
Besteigen eines A-Holzmastes mit Halte- und Klemmseil bis zum Querriegel

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Abb. 7.8.2.b
Anlegen des zweiten Halteseils oberhalb des Querriegels

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Abb. 7.8.2.c
Umsetzen von Halteseil und Klemmseil über den Querriegel

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Abb. 7.8.2.d
Entfernen des zweiten Halteseils

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Abb. 7.8.2.e
Beispiel für das Besteigen eines Doppelmastes: Die eingesetzte persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sowie deren Verwendung entspricht der für das Besteigen von A-Masten

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Abb. 7.8.2.f
Das Besteigen von Doppelmasten kann ggf. auch die Verwendung der Steigeisen an beiden Masten erfordern.