DGUV Information 203-046 - Umgang mit Holzmasten

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Abschnitt 8 - 8 Zusätzliche Maßnahmen bei Demontagearbeiten

Freistehende Holzmaste sind vor dem Freigraben des Mastfußes gegen Umstürzen zu sichern.

Anschlagpunkte für das Ziehen der Maste sind in der oberen Hälfte der sichtbaren Mastlänge zu wählen.

Vor dem Ziehen der Maste hat die mit der Bedienung des Krans oder Baggers beauftragte Person dafür zu sorgen, dass sich keine unbefugten Personen im Gefahrbereich aufhalten. Die Maste sind, falls erforderlich, mit Seilen zu führen.

Nach der Demontage der Maste sind die Mastgruben und -löcher unmittelbar mit neuen Masten zu besetzen, zu verfüllen oder gegen ein Hineinstürzen zu sichern.