Abschnitt 5.1 BGI/GUV-I 511 - Ermittlung der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche
Es sind die Bereiche zu bestimmen, in denen sich der Implantatträger während seiner Arbeitszeit und der Arbeitspausen aufhält. Hierzu gehören auch die Zugangswege zu Arbeits- und Aufenthaltsbereichen.