DGUV Information 203-043 - Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder

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Abschnitt 7 BGI/GUV-I 511 - Empfehlungen/Hinweise

Im Rahmen der Untersuchung der Beeinflussbarkeit aktiver Implantate durch elektrische, magnetische und/oder elektromagnetische Felder ist eine individuelle Beurteilung erforderlich.

Diese Beurteilung sollte gemeinsam mit einem Kardiologen, dem Betriebsarzt sowie dem Sachkundigen gemäß der Regel "Elektromagnetische Felder" (BGR/GUV-R B11) hinsichtlich elektromagnetischer Felder erfolgen.

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