DGUV Information 204-022 - Erste Hilfe im Betrieb

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Abschnitt 2.6 - 2.6 Rettungskette

Die Rettungskette versinnbildlicht die Forderung nach einer lückenlosen Versorgung der Verunfallten oder Erkrankten, die am Ort des Geschehens beginnt und in der Klinik endet.

Für die Rettung der betroffenen Personen können Sekunden entscheidend sein. Deswegen muss die Versorgung unmittelbar am Ort des Geschehens durch Laien einsetzen und sich auf dem Transport ins Krankenhaus fortsetzen. Die Maßnahmen der Ersten Hilfe durch Laien, des Rettungsdienstes und des Krankenhauses bilden daher gleichsam eine rettende Kette. Diese ist allerdings nur so stark wie ihr schwächstes Glied.

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Die fünf W‘s des Notrufs
  • Wo ist der Notfall?

    Machen Sie zuerst möglichst genaue Angaben über den Notfallort: Ort, Straße, Hausnummer, Fabrikgebäude, Zufahrtswege, Stockwerk usw. Legen Sie danach bitte nicht auf!

  • Warten Sie auf Fragen der Rettungsleitstelle!

    Meist sind für den Einsatz des Rettungsdienstes und der Feuerwehr weitere Informationen von Bedeutung, wonach Sie gefragt werden. Zum Beispiel:

    • Was ist genau geschehen?

    • Um wie viele Verletzte/Erkrankte geht es?

    • Welche Verletzungen/Erkrankungen haben die Betroffenen und besteht Lebensgefahr?