DGUV Information 204-022 - Erste Hilfe im Betrieb

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Abschnitt 10.2 - 10.2 Unterstützung

Allgemein sind die Versicherten nach §§ 15 Abs. 1 und 28 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichtet, die der Ersten Hilfe dienenden Maßnahmen zu unterstützen, d. h. im Bereich des betrieblichen Rettungswesens mitzuwirken. Versicherte sollen über ihre eigentlichen arbeitsvertraglich festgelegten Aufgaben hinaus verpflichtet sein, den Anordnungen des Unternehmers oder der Unternehmerin im Bereich der Ersten Hilfe zu folgen. Zu denken ist z. B. an Tätigkeiten wie die Kontrolle der Verbandkästen, die Dokumentation von Erste-Hilfe-Maßnahmen oder auch die Unterstützung der Helfer bzw. Helferinnen bei einem Unfall.