DGUV Information 204-022 - Erste Hilfe im Betrieb

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Abschnitt 7.5 - 7.5 Verfahren und Durchführung der Aus- und Fortbildung

7.5.1 Fristen

Die Bezeichnung "Aufbaulehrgang" impliziert, dass der Zeitraum zwischen ihm und der Ausbildung, auf der aufgebaut werden soll, nicht zu groß sein darf. Falls die vorausgesetzten Grundkenntnisse nicht mehr vorhanden sind, ist für eine Bezugnahme und Erweiterung der Vorkenntnisse kein Raum mehr. Deswegen sieht die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" vor, dass der Abschluss der ersten Stufe - sei es die Grundausbildung, sei es eine ihr vergleichbare Ausbildung oder die Berufsausbildung - nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf. Sofern die Zwei-Jahresfrist verstrichen ist, muss der Bewerber oder die Bewerberin nochmals die Grundausbildung für den Sanitätsdienst durchlaufen. War der Bewerber oder die Bewerberin aufgrund einer Ausbildung bereits berufstätig, z. B. als Rettungssanitäter bzw. -sanitäterin oder Notfallsanitäter bzw. -sanitäterin/Rettungsassistent bzw. -assistentin, ist der Zeitpunkt der Beendigung dieser Tätigkeit für den Beginn der 2-Jahresfrist maßgeblich.

Für die regelmäßige Fortbildung der Betriebssanitäter bzw. -sanitäterinnen gilt nach § 27 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ein Zeitraum von drei Jahren.

7.5.2 Träger der Lehrgänge

Die gesamte Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst nach § 27 Abs. 4 Nr. 1 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" liegt allein in den Händen der Stellen, die nach § 27 Abs. 3 dieser Unfallverhütungsvorschrift von den Unfallversicherungsträgern als geeignet beurteilt worden sind. Die Anforderungskriterien an geeignete Stellen für die Betriebssanitäter(-innen)ausbildung sind in dem DGUV Grundsatz 304-002 "Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst" erläutert. Die Unfallversicherungsträger haben die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) - Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe - mit der Durchführung der Feststellung der Eignung gem. §§ 88 ff. SGB X beauftragt.

Aktuelle Listen der geeigneten Stellen können im Internet unter www.dguv.de/fb-erstehilfe abgerufen werden.

7.5.3 Bescheinigungen

Über die Teilnahme an der Grundausbildung, am Aufbaulehrgang sowie die Fortbildung stellen die ausbildenden Stellen Teilnahmebescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme aus.