DGUV Information 204-022 - Erste Hilfe im Betrieb

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Abschnitt 1 - 1 Einleitung

Diese DGUV Information wendet sich an alle Personen, die daran mitwirken, dass bei Unfällen im Betrieb verunfallte Versicherte die wirksame Erste Hilfe erhalten. Die Erste Hilfe bei akuten Erkrankungen ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Unternehmers bzw. der Unternehmerin. Trotz intensiver Bemühungen und erheblicher Fortschritte in der Unfallverhütung wird die Erste Hilfe nicht entbehrlich. Darüber hinaus treten heute vermehrt neben verletzungsbedingten Notfällen immer mehr krankheitsbedingte Notfälle im Bereich der Betriebe auf, die ebenfalls einer Ersten Hilfe bedürfen. Auch hierzu sollten Ersthelfer qualifiziert werden.

Die Unfallversicherungsträger haben nach § 14 SGB VII mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Diesem Auftrag kommen sie u. a. durch Erlass von Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 SGB VII für die Sicherstellung einer wirksamen Erste Hilfe durch den Unternehmer oder die Unternehmerin nach. Unter dem Begriff der Ersten Hilfe fasst der Abschnitt "Erste Hilfe" der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" alle Personen, Einrichtungen, Sachmittel und organisatorischen Maßnahmen zusammen, die die Aufgabe haben bzw. dem Ziel dienen, bei einem Unfall den Versicherten zu helfen, sie aus einer Gefahrenlage für Leib und Leben zu retten, transportfähig zu machen und der Heilbehandlung zuzuführen. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich darüber hinaus auf eng mit der Ersten Hilfe verbundene Pflichten, insbesondere die Verpflichtung des Unternehmers oder der Unternehmerin, über die im Einzelfall geleistete Erste Hilfe eine Dokumentation zu führen, und die Verpflichtung der Versicherten, den Unfall dem Unternehmen zu melden.

Diese Schrift will den im Betrieb für die Organisation der Ersten Hilfe, ihre Einrichtungen und ihr Personal Verantwortlichen praktischer Ratgeber sowie Entscheidungshilfe sein. Durch Beispiele, Erläuterungen der Vorschriften sowie Hinweise auf Erkenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Rettungswesens sollen bei Unternehmern und Unternehmerinnen, ihren Beauftragten, Betriebsärzten und -ärztinnen sowie Fachleuten für Prävention größeres Verständnis für die Fragen der Ersten Hilfe geweckt und ihnen Anregungen für ihre Arbeit gegeben werden. Darüber hinaus dient die Schrift als Nachschlagewerk.