DGUV Information 203-041 - Anbohren von Fernwärmeleitungen

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Abschnitt 4.5 - Arbeitsprotokoll

Über die Vorbereitung und Ausführung der Arbeiten ist ein Protokoll zu führen (siehe Anhang 5). Aus diesem gehen neben dem Ort der Anbohrung, konstruktive Beschreibungen des Rohrabzweigs sowie Angaben zu dem verwendeten Anbohrgerät und dem Schweißverfahren hervor.

Die ordnungsgemäße Ausführung der vorbereitenden Maßnahmen sowie der Schweiß- und Anbohrarbeiten ist zu protokollieren und vom Arbeitsverantwortlichen (siehe Abschnitt 2 Nr. 2 der Regel "Fernwärmeverteilungsanlagen" [BGR 119]) abzuzeichnen.

Die Ausführenden der Schweißung sowie der Anbohrung sind namentlich zu benennen.