DGUV Information 203-040 - Frosten von Fernwärmeleitungen

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Abschnitt 4.4 - Arbeitsprotokoll

Über die Vorbereitung und Ausführung der Arbeiten ist ein Protokoll zu führen (siehe Anhang 4). Aus diesem gehen neben dem Ort der Rohrfrostung, konstruktive Beschreibungen des zu gefrierenden Rohrabschnittes sowie Angaben zum verwendeten Rohrfrostverfahren hervor. Die ordnungsgemäße Ausführung der vorbereitenden Maßnahmen sowie der Rohrfrostarbeiten ist zu protokollieren und vom Arbeitsverantwortlichen (siehe Abschnitt 2 Nr. 2 der Regel "Fernwärmeverteilungsanlagen" [BGR 119]) abzuzeichnen. Zudem sind die Ausführenden der Rohrfrostung namentlich zu benennen.