DGUV Information 203-040 - Frosten von Fernwärmeleitungen

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Abschnitt 2 - Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Information werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. 1.

    Rohrfrostverfahren sind technische Verfahren zur Herstellung lokaler Rohrverschlüsse. Sie werden z.B. hergestellt, um Arbeiten an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen durchzuführen.

    Hierzu wird an den einzueisenden Rohrabschnitt eine Gefriermanschette angelegt. Die Gefriermanschette wird mit einem Kältemittel, z.B. Sole, CO2-Trockeneis mit/ohne Kälteträger, tiefkaltem verflüssigten Stickstoff oder ähnlichem, beaufschlagt. Dadurch wird dem Rohr und dem Füllmedium im Bereich der Gefrierstrecke Wärme entzogen. Durch den ständigen Wärmeentzug bildet sich im Rohr ein Eispfropfen, der das Rohr dicht verschließt.

    Das Rohrfrostverfahren besteht aus der Rohrfrostvorrichtung und der technischen Handhabung.

    Es können sowohl offene als auch geschlossene Rohrfrostverfahren zum Einsatz kommen.

    Im Anhang 1 sind entsprechende Verfahren beispielhaft in Bildern dargestellt:

    1. Bild 1:

      Prinzipielle Darstellung eines offenen Rohrfrostverfahrens

    2. Bild 2:

      Schematische Darstellung vom Einsatz eines offenen Rohrfrostverfahrens

    3. Bild 3:

      Prinzipielle Darstellung eines geschlossen Rohrfrostverfahrens

  2. 2.

    Rohrfrostvorrichtung ist eine aus Rohrfrostgeräten (spezielle Komponenten) zusammengesetzte Vorrichtung.

    Eine Rohrfrostvorrichtung kann auch nur aus einem Rohrfrostgerät bestehen, z.B. aus einer kompakten, geschlossenen Gefrieranlage.

    Zu den Rohrfrostgeräten zählen z.B.:

    • Speicherbehälter des Kältemittels,

    • Sicherheitsarmaturen und Regeleinrichtungen,

    • Leitungen des Kältemittels und Absperrarmaturen,

    • Gefriermanschette,

    • Messgeräte zur Überwachung des Gefriervorganges,

    • Absaugvorrichtung.