BGI/GUV-I 506 - In guten Händen. Ihre gesetzliche Unfallversicherung Aufgaben, Leistungen und Organisation

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Abschnitt 8 BGI/GUV-I 506 - VIII. Ausblick - wohin wir gehen.

Die Reform der sozialen Sicherungssysteme ist seit einigen Jahren in aller Munde. Ebenso wie in den Bereichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung gibt es auch für die gesetzliche Unfallversicherung Reformüberlegungen - und zwar sowohl aus der Politik als auch aus der Wirtschaft.

Die gesetzliche Unfallversicherung selbst widmet sich diesen Fragen bereits seit langer Zeit, vor allem auch im Rahmen der Selbstverwaltung. Denn schließlich versteht sie sich als eine dynamische Organisation, die sich dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel stellt und entsprechende Anpassungen vornimmt.

Insgesamt kann die gesetzliche Unfallversicherung auf eine äußerst erfolgreiche Organisation schauen: Im Gegensatz zur übrigen Sozialversicherung gibt es in der Unfallversicherung beispielsweise kein Finanzierungsproblem. Ihre Beiträge sind seit Jahrzehnten stabil und liegen deutlich unter denen anderer Sozialsysteme. Dennoch kann sich niemand auf Erfolgen ausruhen. Denn Ziel der Selbstverwaltung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es, das System zukunftsfest zu machen. Entsprechend werden in den kommenden Jahren einige Veränderungen erfolgen.

Konzentration bei den Trägern

Ein Kernbestandteil der geplanten Reformen ist eine deutliche Reduzierung der Anzahl der Unfallversicherungsträger. Die gesetzliche Unfallversicherung hat bereits im Jahr 2004 die Initiative ergriffen und im Zuge eines intensiven internen Diskussionsprozesses die Grundlage für eine neue Trägerstruktur gelegt, die im Wesentlichen durch eine deutlich geringere Trägerzahl gekennzeichnet ist, ohne die Orientierung am Branchen- bzw. Regionalprinzip aufzugeben.

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Dazu legten die Berufsgenossenschaften ein eigenes Konzept zur Trägerstruktur vor. Dies sieht für den gewerblichen Bereich die Schaffung von insgesamt neun Berufsgenossenschaften vor, die allesamt im Zuge freiwilliger, von den Selbstverwaltungen getragener Zusammenschlüsse entstehen sollen. Für den Bereich der öffentlichen Unfallversicherungsträger wurde das Ziel ausgegeben, nur noch einen Versicherungsträger je Bundesland sowie einen Träger auf Bundesebene zu erhalten. Diese Pläne sind nur ein Teilaspekt der bevorstehenden Änderungen. Die politischen Pläne umfassen auch Bereiche wie das Renten- und Leistungsrecht. Auch die Frage der Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung steht immer wieder auf der Tagesordnung.

Die gesetzliche Unfallversicherung wird wie bisher eigene, praxisorientierte Vorschläge zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung machen und auf den Weg bringen. Um auch in Zukunft den Betrieben wie den Versicherten Schutz, Gesundheit und Sicherheit zu bieten.