BGI/GUV-I 506 - In guten Händen. Ihre gesetzliche Unfallversicherung Aufgaben, Leistungen und Organisation

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Abschnitt 5.1 BGI/GUV-I 506 - Prävention

"Vorbeugen ist besser als Heilen" - dieses Sprichwort ist so altbekannt wie wahr. Und gewissermaßen das Motto der gesetzlichen Unfallversicherung. Es gilt nämlich das Prinzip "Prävention vor Entschädigung". Daher setzen sich die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit verschiedensten Maßnahmen und Ressourcen für ein sicheres und gesundes Arbeiten ein - damit es erst gar nicht zu Unfällen bei der Arbeit oder in Bildungsreinrichtungen sowie Berufskrankheiten kommt.

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Einerseits haben die Unfallversicherungsträger gesetzlich die Verpflichtung, sich mit allen geeigneten Mitteln um die Verhütung von Schüler- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu kümmern. Auf der anderen Seite ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit an seinen Arbeitsplätzen zu sorgen. Daraus ergibt sich ein kooperatives Miteinander von Unfallversicherung und Wirtschaft: Die speziell ausgebildeten Aufsichtspersonen der Aufsichtsdienste von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten die Unternehmer bei Maßnahmen der Prävention und überwachen deren Durchführung. Unfallverhütungsvorschriften bieten neben Gesetzen und Verordnungen hierzu eine zusätzliche Rechtsgrundlage.

Im Detail: Regelungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Dazu gehören insbesondere:

  • Gesetze und Verordnungen des Staates, die in vielen Fällen Umsetzungen von Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht sind,

  • Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger und

  • technische Regeln von Staat und Unfallversicherungsträgern.

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden von den Unfallversicherungsträgern erlassen. Einige wenige gelten für alle Branchen und Wirtschaftssektoren, andere wieder sind individuell auf bestimmte Branchen, Einrichtungen oder Tätigkeitsfelder zugeschnitten.

Die Unfallverhütungsvorschriften dienen auch der Umsetzung staatlicher Gesetze und sind für den betroffenen Unternehmer und die Versicherten rechtsverbindlich. Sie werden durch Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Merkblätter und andere arbeitsplatzbezogene Schriften ergänzt, um die praktische Umsetzung in den verschiedenen Unternehmen durch anschauliche Beispiele und verständliche nichtjuristische Sprache zu erleichtern. Im Unterschied zu Unfallverhütungsvorschriften sind technische Regeln und die anderen Informationsschriften nicht verbindlich, sie bieten jedoch qualitätsgesicherte Empfehlungen, wie das jeweils betrachtete Arbeitsschutzproblem sachgerecht behandelt werden sollte.

Verstoßen Unternehmer oder Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Unfallverhütungsvorschriften, so kann der Unfallversicherungsträger eine Geldbuße bis zu einer Höhe von 10.000,- € festsetzen. Dasselbe gilt bei Zuwiderhandlungen gegen vollziehbare Anordnungen, die beispielsweise von eine Aufsichtsperson eines Unfallversicherungsträgers im Rahmen einer Betriebsbesichtigung getroffen wurden.

Schutz und Sicherheit

Im Rahmen der Förderung der Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Betrieben ist für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der so genannte "technische Arbeitsschutz" von hoher Bedeutung, denn Maschinen, Einrichtungen, Arbeitsstoffe und Verfahren sollen so gestaltet und ausgewählt werden, dass sich beim bestimmungsgemäßen Einsatz und Arbeiten keine Unfälle ereignen können und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden. Von weitaus größerer Bedeutung bei der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger und ihrer Aufsichtspersonen ist jedoch der der ganzheitlich ausgerichtete Arbeits- und Gesundheitsschutz, der unterschiedlichste Einflussfaktoren und insbesondere den "Faktor Mensch" berücksichtigt.

Info:

Rangfolge der Schutzmaßnahmen

  1. 1

    Technische Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Schutzeinrichtungen an Maschinen, Ersatz von Gefahrstoffen etc.)

  2. 2

    Organisatorische Schutzmaßnahmen (u.a. Organisation von Arbeitsabläufen)

  3. 3

    Persönliche Schutzmaßnahmen (z.B. Tragen von Schutzhelmen)

Verhältnisprävention

Die Verhältnisprävention strebt sichere und gesunde Arbeitsplätze an für alle Betriebsbereiche durch Vermeidung von Gefahrquellen sowie der Berücksichtigung aller denkbaren Schutzeinrichtungen. Sie erstreckt sich auf die Organisation des Arbeitsschutzes, die sichere Beschaffenheit der Arbeitsmittel, der Arbeitsverfahren und der Arbeitsstätten einschließlich aller Maschinen, Werkzeuge und sonstigen Einrichtungen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die vorgreifende Prüfung und Zertifizierung technischer Arbeitsmittel auf ihre Sicherheit, ausgeführt von den Prüfstellen der Fachausschüsse und des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA - Instituts) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Auch bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen wie Chemikalien ist auf die sichere Verwendung im Interesse einer optimalen Verhältnisprävention ein Hauptaugenmerk gerichtet.

Vorbeugende Betriebsregelung durch den Unternehmer

Der Arbeitgeber muss alle der Prävention dienenden Maßnahmen und Anordnungen in seinem Betrieb treffen. Insbesondere muss er für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes sorgen und die erforderlichen Mittel bereitstellen. Er soll seine Arbeitnehmer zum sicheren Arbeiten und zur Beachtung der Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften anhalten und sie über die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gefahren aufklären. Hierfür sind regelmäßige und anlassbezogene Unterweisungen der Versicherten erforderlich. Auf der anderen Seite müssen die Versicherten die vorgeschriebenen Schutzausrüstungen anwenden und die Anweisungen zur Unfallverhütung befolgen.

Laut Arbeitssicherheitsgesetz und konkretisierenden Unfallverhütungsvorschriften muss der Unternehmer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, die ihn bei der Prävention unterstützen.

In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten muss der Unternehmer darüber hinaus unter Mitwirkung des Betriebsrates einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellen. Ihre Aufgabe ist es, den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit in den verschiedenen Betriebsbereichen zu unterstützen; hierfür werden die Sicherheitsbeauftragten von den Unfallversicherungsträgern in eigenen Schulungsstätten entsprechend aus- und laufend fortgebildet.

Praxistipp:

"Unternehmermodell"

Alternativ zur Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten die Unfallversicherungsträger kleinen und mittleren Unternehmen das so genannte "Unternehmermodell" an. Mit diesem Modell werden die Unternehmer durch Informations- und Motivationsmaßnahmen für Arbeitsschutzprobleme sensibilisiert sowie dafür qualifiziert, diese Probleme in Betrieben zu erkennen, selbst zu lösen oder eine externe Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ein sehr wichtiges, wenn nicht das wichtigste Element des modernen Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung, die der Unternehmer für jeden Arbeitsplatz durchführen muss. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben vielfältige Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung erarbeitet, die es insbesondere kleinen und mittleren Betrieben erleichtern, Schwachstellen bei Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu finden. Hier bieten die Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger umfangreiche praxis- und lösungsorientierte, branchennahe Beratung an und helfen dem Unternehmer damit im konkreten Problemfall.

Besondere arbeitsmedizinische Vorsorge

Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt sind, z.B. bei Arbeiten mit bestimmten Gefahrstoffen, werden nach den "Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" präventivmedizinisch betreut. Das bedeutet, dass Arbeitgeber bei diesen Tätigkeiten regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen veranlassen müssen, um den Beschäftigten einen bestmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

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Erste Hilfe

Die Unternehmer müssen eine wirksame Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen, insbesondere durch die Bereitstellung von qualifizierten Ersthelfern, sicherstellen. Hierbei werden sie von den Unfallversicherungsträgern beispielsweise durch die Ausbildung der obligatorischen betrieblichen Ersthelfer unterstützt.

Michaela Birke, stellvertretende Pflegeleitung D 2, Unfallkrankenhaus Berlin: "Prävention hat bei uns einen hohen Stellenwert. Wir in der Pflege wissen, was das wert ist - denn man fragt sich manchmal schon, ob man den Beruf körperlich immer schaffen wird."

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Exkurs:

Forschung und Ausbildung

Prävention heißt auch Innovation: Um die Entwicklungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes weiter voranzutreiben und stetig zu verbessern, sind Investitionen in Forschung und Entwicklung unerlässlich. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung verfügt über hoch spezialisierte, international renommierte Institute, die forschen, entwickeln, beraten, prüfen und schulen. Zahlreiche Innovationen und Neuerungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Arbeitsmedizin werden in diesen Einrichtungen entwickelt. Die Forschungsarbeit der gesetzlichen Unfallversicherung zeichnet sich durch große Praxisnähe aus: Für aktuelle Arbeitsschutzprobleme der Betriebe liefern die Institute zeitnah praktikable, rasch verfüg- und umsetzbare Lösungen. Interdisziplinäre Zusammenarbeit stellt zudem sicher, dass Präventionsfragen ganzheitlich betrachtet werden.

Die Forschungsinstitute der gesetzlichen Unfallversicherung haben unterschiedliche Arbeitsschwerpunkte:

Das BGIA - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Das BGIA - Institut für Arbeitsschutz forscht, prüft und berät auf den Gebieten:

  • chemische und biologische Einwirkungen

  • physikalische Einwirkungen wie Lärm, Vibration und Strahlung

  • Sicherheit bei neuen Technologien und neuen Arbeitsverfahren

  • Sicherheit technischer Arbeitsmittel und baulicher Einrichtungen

  • Ergonomie

  • Persönliche Schutzausrüstungen

  • Explosionsschutz

  • Epidemiologie

Gemeinsam mit den Unfallversicherungsträgern betreibt das BGIA ein Messsystem für Gefahrstoffe zur Gefährdungsermittlung an Arbeitsplätzen (BGMG) und ein Gefahrstoff-Informationssystem (GESTIS).

Das BGAG - Institut Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Das BGAG - Institut Arbeit und Gesundheit hat als Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Unfallversicherung die Aufgaben Qualifizierung, Forschung und Beratung zur Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit wahrzunehmen. Es schlägt eine Brücke zwischen Theorie und Praxis: auf Tagungen, Kongressen und internationalen Seminaren können neue wissenschaftliche Erkenntnisse mit betrieblichen Praktikern diskutiert werden. Dabei sind Kooperationsveranstaltungen mit mittel- und osteuropäischen Staaten ein Schwerpunkt. Dem Standort Dresden in der Mitte Europas kommt hier besondere Bedeutung zu.

Das BGFA - Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Institut der Ruhr-Universität Bochum

Das BGFA - Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin wird von der DGUV gemeinsam mit der Bergbau-Berufsgenossenschaft betrieben. Forschungsschwerpunkte des BGFA sind die gesundheitlichen Wirkungen und Effekte chemisch-biologischer Gefahrstoffe am Menschen und die Entwicklung entsprechender Maßnahmen zur Prävention. Komplexe medizinische Fragestellungen werden in einem interdisziplinären Gesamtkonzept durch die fünf Kompetenz-Zentren bearbeitet: Medizin, Toxikologie, Allergologie/Immunologie, Molekulare Medizin und Epidemiologie.

Die Forschungsinstitute der gesetzlichen Unfallversicherung im Netz:

BGIA - Institut für Arbeitsschutz: www.dguv.de/bgia

BGAG - Institut Arbeit und Gesundheit: www.dguv.de/bgag

BGFA - Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin: www.bgfa.de

Forschungseinrichtungen der Unfallversicherungsträger

Neben den Instituten der DGUV gibt es bei Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung viele unterschiedliche Forschungseinrichtungen. Über einen Forschungsfonds der DGUV werden auch zahlreiche Untersuchungen externer Stellen gefördert.

Aus- und Weiterbildung

Die Aus- und Fortbildung durch Institutionen der gesetzlichen Unfallversicherung ist wesentliche Grundlage, um den hohen Standard des Arbeitsschutzes in Deutschland zu erzielen und zu erhalten. Ohne das Wissen um Gefahren kann auch der Schutz davor nicht wirkungsvoll erfolgen. Deshalb müssen Versicherte wie Führungskräfte regelmäßig informiert, motiviert und ausgebildet werden. Die gesetzliche Unfallversicherung ist einer der größten Aus- und Fortbilder in Deutschland. Sie qualifiziert jährlich fast 400.000 Personen in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, vor allem Unternehmer und Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lehrkräfte, Ausbilder, Auszubildende und Schüler und viele mehr. Themenbezogene Seminare umfassen verschiedene Arbeitsbereiche, -abläufe, -verfahren und -stoffe.

Die Aus- und Weiterbildung dient auch der komplexen Qualifizierung für eine kompetente und umfassende Betreuung von Versicherten und Unternehmen. Sie wendet sich in diesem Rahmen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unfallversicherungsträger und anderer Institutionen in den Bereichen Versicherung, Leistungen und Management.

Die DGUV-Akademie - Hochschule und Studieninstitut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Die DGUV-Akademie an den Standorten Bad Hersfeld und Hennef ist die zentrale gemeinschaftliche Bildungseinrichtung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in den Bereichen Rehabilitation, Sozialrecht und Public Administration. Studierende und Auszubildende finden hier eine Ausbildung für eine flexible und umfassende Versicherten- und Unternehmensbetreuung. Erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Fach- und Führungskräfte bauen hier ihre Kenntnisse und Fähigkeiten aus, um Verletzte und Erkrankte ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend wieder in das berufliche und soziale Leben zu integrieren.

Kooperationen und Netzwerke mit nationalen und internationalen Organisationen, insbesondere Hochschulen und Universitäten, bilden eine wichtige Säule im Gesamtkonzept.

Die Akademien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung im Netz:

DGUV-Akademie Bad Hersfeld / Hennef (www.dguv.de Webcode: d5251)

BG-Akademie Dresden (www.dguv.de/bgag)