DGUV Information 209-069 - Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung

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Abschnitt 2.4 - 2.4 Sehraum

Mit Sehraum wird hier der horizontale und vertikale Arbeits- und Beobachtungsbereich bezeichnet (siehe Abbildung 28). Als Bereichsgrenze dient der Erfassungs- und Bewegungsbereich von Augen-, Kopf- und Körperbewegung. Die normative Grundlage bietet DIN EN ISO 14 738:2009-07. Die Angaben in der Norm beziehen sich auf sitzende Tätigkeiten. Da die Checkliste "Ergonomische Maschinengestaltung" größtenteils stehende Tätigkeiten betrachtet, werden die Erfassungsbereiche für "seltene Beobachtungen" nicht berücksichtigt, da Steharbeitsplätze in diesem Fall generell eine "Rundumsicht" erlauben. Die Winkelvorgaben sollten auch "flexibel" gehandhabt werden, da andere Normen, z. B. DIN EN 894-2:2009-02 "Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen" etwas andere Grenzen vorgeben. Das Blickfeld wird festgelegt für:

  1. A)

    häufige Tätigkeiten (> 2 h/Tag) und

  2. B)

    gelegentliche Tätigkeiten(< 2 h/Tag)

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Abbildung 28:
Zulässiger Sehraum ohne (A) und mit (B) Kopfbewegung

Zu Frage a)

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Abbildung 29:
Der horizontale Sehraumwinkel von 30° bedeutet: 15° nach links und 15° nach rechts

Zu Frage b)

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Abbildung 30:
Der horizontale Sehraumwinkel mit 110° Gesamtwinkel = 55° pro Seite

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Abbildung 31:
Ungünstige Anordnung des Bedienpultes

Der Bearbeitungsraum dieses Automaten kann nur durch extreme Verdrehung des Kopfes eingesehen werden. Positiv seien hier die Höhe der Konsole sowie die seitlichen Griffe zur Verbesserung der Handhabung genannt.

Zu Frage c)

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Abbildung 32:
Der vertikale Sehraumwinkel von 30° bedeutet: 15° über und 15° unter der Sehlinie

Zu Frage d)

Bevorzugter Beobachtungsbereich für gelegentliche Tätigkeiten. Der Beobachtungsbereich soll ohne starke Kopfbewegung und ohne Körperbewegung eingesehen werden können.

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Abbildung 33:
Der vertikale Sehraumwinkel von 60° aus der Waagerechten nach unten

Zu Frage e)

Die Bedienperson sollte ihren Arbeitsplatz an ihre Körpergröße anpassen können. Bei der Arbeitshöhe (Maschinenhöhe) stehen hier häufig konstruktive Gründe im Weg, bei schwenkarmgetragenen Bedienkonsolen dürfte eine optimale Anpassung keine Probleme bereiten. Derartige Schnittstellen bieten sich zur Nutzung zumindest einer Stehhilfe an, um den hohen Anteil stehender Arbeit zu reduzieren. Insbesondere hier ist eine Höhenanpassung zur Vermeidung von (statischen) Fehlhaltungen sinnvoll.