DGUV Information 209-069 - Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Greifraum und Arbeitsraum

Der Greifraum beschreibt die Bereiche, in denen Gegenstände und Bedienelemente in einer neutralen, aufrecht stehenden Körperhaltung erreicht und betätigt werden können. Der Greifraum wird unterteilt in den Arbeitsraum, den Greifraum und den Tastraum (siehe Abbildung 22).

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Abbildung 22:
Arbeits-, Greif- und Tastraum

Der Arbeitsraum (a und b), auch "bevorzugter Arbeitsbereich" genannt (DIN EN ISO 14 738:2009-07), entspricht der Distanz Ellbogen-Greifhand.

Der Greifraum (c), auch "maximaler Arbeitsbereich" genannt (DIN EN ISO 14 738:2009-07), entspricht der Distanz Schulter-Greifhand abzüglich der Bauchtiefe.

Der Tastraum (d) entspricht der Distanz Schulter-Zeigefinger abzüglich der Bauchtiefe.

Intensität der MaschinennutzungBewegungsfrequenz
statische Haltung> 2/min< 2/min
häufigaa, ba, b, c, d
gelegentlicha, b, c, da, b, c, da, b, c, c+15, d, d+15
seltena, b, c, da, b, c, dkeine Einschränkungen, die Festlegung auf einen Arbeits-, Greif- oder Tastraum ist nicht notwendig

Abbildung 23:
Arbeits-, Greif- und Tasträume sind abhängig von der Intensität der Maschinennutzung und der Bewegungsfrequenz

  1. a

    Bevorzugter Arbeitsraum für präzise/feine Tätigkeiten bei statischen Haltungen und hoher Bewegungsfrequenz. Arbeitsbereichstiefe maximal 20 cm [17 cm].

  2. b

    Bevorzugter Arbeitsraum, wenn die Bewegung durch die Arme unterstützt werden soll. In diesem Bereich können Kräfte in allen Bewegungsrichtungen aufgebracht werden. Hier sollen sich die Stellteile und Betriebsmittel/Werkzeuge befinden, die häufig betätigt/benötigt werden. Geeignet für manuelle Tätigkeiten, z. B. den Grat an Werkstücken mit einer Feile entfernen. Arbeitsbereichstiefe maximal 32 cm [29 cm].

  3. c

    Maximaler Greifraum. Tiefe maximal 43 cm [38 cm].

    c+15:Bei gelegentlichen Greifbewegungen und niedriger Bewegungsfrequenz können die Maße um 15 cm erweitert werden, da die gelegentliche Einbeziehung von Rumpf und Schultern in die Bewegung möglich ist.
  4. d

    Maximaler Tastraum für Kontaktgriff und Zufassungsgriff. Tiefe mit gestrecktem Zeigefinger maximal 55 cm [50 cm].

    d+15:Bei gelegentlichen Tastbewegungen und niedriger Bewegungsfrequenz können die Maße um 15 cm erweitert werden, da die gelegentliche Einbeziehung von Rumpf und Schultern in die Bewegung möglich ist.

Abbildung 23 zeigt die bevorzugten Arbeits-, Greif- und Tasträume in Abhängigkeit von der Intensität der Maschinennutzung und der Höhe der Bewegungsfrequenz.

Wie in Abschnitt 2 (Arbeitsplatzmaße) bereits erwähnt, beruhen die Annahmen der Reichweitenmaße in dieser Liste auf einer fiktiven Population der Benutzer und Benutzerinnen. Es wird das 5. Perzentil (P(5)) zugrunde gelegt. Angaben für die europäische Gesamtbevölkerung, ebenfalls P(5), wurden in dieser Information sowie in der Checkliste (siehe DGUV Information 209-068) in eckige Klammern [ ] gesetzt.

Grundsätzlich sollte der Maschinenhersteller bemüht sein, die Reichweitenmaße der europäischen Gesamtbevölkerung einzuhalten.

Bei stehender Arbeitshaltung spielt die Breite des Greifraumes keine Rolle, solange er ohne Hindernisse direkt erreichbar ist. Als Hindernisse sind hier z. B. Halbzeug- und Werkzeugpulte, Gitterboxen oder Späneförderer zu nennen.

Zu Frage a)

Bevorzugter Arbeitsbereich ohne Armunterstützung. Entspricht dem Arbeitsraum a aus Abbildung 22. Geeignet für fein koordinierte Tätigkeiten, z. B. Kontrolle einer Passung.

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Abbildung 24:
Bevorzugter Arbeitsbereich für fein koordinierte Tätigkeiten

Zu Frage b)

Bevorzugter Arbeitsbereich, wenn die Bewegung durch die Arme unterstützt werden soll. Entspricht dem Arbeitsraum b aus Abbildung 22. In diesem Bereich können Kräfte in allen Bewegungsrichtungen aufgebracht werden. Hier sollen sich die Stellteile und Betriebsmittel/Werkzeuge befinden, die häufig betätigt/benötigt werden. Geeignet für manuelle Tätigkeiten, z. B. den Grat an Werkstücken mit einer Feile entfernen.

Zu Frage c)

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Abbildung 25:
Bevorzugter Arbeitsbereich, wenn die Bewegung durch die Arme unterstützt werden soll

Die maximale Arbeitsbereichstiefe ist durch den Abstand vom Körper bis zur Handmitte begrenzt. Entspricht dem Greifraum c aus Abbildung 22.

Zu Frage d)

Entspricht der Reichweite des Arms mit gestrecktem Zeigefinger. Entspricht dem Tastraum d aus Abbildung 22.

Zu Frage e)

Das Maß entspricht der maximalen Greifreichweite des Arms zur Seite (siehe Abbildung 26).

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Abbildung 26:
Maximale Greifreichweite des Arms zur Seite, wenn wie dargestellt, der frontale Zugang durch ein Hindernis nicht möglich ist
(Quelle: Grandjean, E.: Physiologische Arbeitsgestaltung, 4. Aufl., Ott, Thun 1991)

Nur für seltene Eingriffe zulässig, da bei häufiger Benutzung ausschließlich der bevorzugte Arbeitsbereich (zwischen den Armen 60°, siehe auch Abbildung 27) genutzt werden soll.

Zu Frage f)

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Abbildung 27:
Greifraum im Stehen mit Stehhilfe oder im Sitzen
(Quelle: Grandjean, E.: Physiologische Arbeitsgestaltung, 4. Aufl. Ott, Thun 1991)

Durch die Benutzung einer Stehhilfe ist die Bedienperson ortsgebunden. Der hier benannte maximale Arbeitsbereich entspricht der Armreichweite der Bedienperson, ohne auf die Stehhilfe zu verzichten. Es dürfen natürlich Tätigkeiten außerhalb dieses Bereiches ausgeübt werden, wenn es akzeptabel ist, hierfür die Stehhilfe zu verlassen.

Beispiel:

Während der Programmierung einer CNC-Steuerung muss die Taste zum Start eines Programmzyklus innerhalb des Arbeitsbereiches liegen, falls die Betätigung dieser Funktion während der Programmierung häufiger erforderlich ist. Dagegen ist es akzeptabel, wenn die Bedienperson die Stehhilfe verlassen muss, um nach Abschluss der Programmierung die Schutzeinrichtung zu schließen, und die Maschine startet.