DGUV Information 209-069 - Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Beinraummaße

Im Folgenden werden die Mindestmaße unterhalb der Arbeitsfläche bei Steharbeitsplätzen festgelegt.

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Abbildung 17:
Normaler Steharbeitsplatz

Es ist zu unterscheiden, ob es sich um reine Steharbeitsplätze (siehe Abbildung 17) handelt, oder ob sich die Verwendung einer Stehhilfe anbietet. Die Arbeitsbereiche an Bedienkonsolen von CNC Maschinen sollten generell so gestaltet werden, dass hier eine Stehhilfe eingesetzt werden kann. Die betriebliche Praxis zeigt, dass insbesondere an diesen Arbeitsorten eine ruhige, konzentrationsförderliche Atmosphäre geschaffen werden sollte. Falls hier kein Sitzarbeitsplatz möglich ist, bietet eine Stehhilfe eine gute Alternative (siehe Abbildungen 18 und 19).

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Abbildung 18:
Steharbeitsplatz mit Körperunterstützung

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Abbildung 19:
Steharbeitsplatz mit Körperunterstützung.

Für die Fußraumtiefe und die Beinraumtiefe muss die äußerste Bezugslinie (hier: Tastatur der Konsole) als Ausgangspunkt senkrecht nach unten projiziert werden.

Zu Fragen a) und b)

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Abbildung 20:
Darstellung des Fußraumes

Der Fußraum ist eine Aussparung im Maschinensockel, der es der Maschinenbedienperson ermöglicht, in gerader Körperhaltung unmittelbar vor der Maschine zu stehen.

Zu Frage c)

Eine Maßnahme zur Rückhaltung der Kühlschmierstoffe ist aus Umweltschutzaspekten immer notwendig. Falls die Maschinenkonstruktion keine ausreichende Kapselung vorsieht, liegt die Pflicht zur Rückhaltung der Kühlschmierstoffe beim Betreiber. Erfahrungsgemäß schränkt eine Kühlschmierstoffwanne nicht nur die Zugänglichkeit zur Maschine ein, sondern führt auch zu einer Stolperkante.

Zu Frage d)

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Abbildung 21:
Darstellung der Beinraumbreite
(Quelle: Abschnitt 8.1 der DIN EN ISO 14738:2009-07)

Die Mindestbreite von 79 cm wird benötigt, um gefahrlos die Stehhilfe verlassen oder auf ihr Platz nehmen zu können.