DGUV Information 209-069 - Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Kurzzyklische Tätigkeiten bei hohen Handhabungsfrequenzen

Der Betrieb und die Wartung/Reparatur von Maschinen können zahlreiche kurzzyklische Tätigkeiten bei hohen Handhabungsfrequenzen erfordern. Dabei kann es zu muskoloskeletalen Belastungen kommen, die Ermüdung, Unbehagen bis hin zu Erkrankungen auslösen können. Der Konstrukteur einer Maschine sollte versuchen, diese gesundheitlichen Risiken zu verringern.

Eine kurzzyklische Tätigkeit zeichnet sich durch in kurzer Folge wiederholenden Tätigkeiten aus. Dabei werden Aufgaben in immer derselben weise gelöst. Die Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt, in dem die Bedienperson eine Aufgabe beginnt, und dem Zeitpunkt, in dem sie danach die gleiche Aufgabe beginnt, wird als Zykluszeit bezeichnet.

Die Handhabungsfrequenz beschreibt die Anzahl von Teiltätigkeiten wie z. B. Halten, Drehen, Schieben und/oder Schneiden um Arbeitsschritte innerhalb einer Tätigkeit auszuführen, bezogen auf eine Minute.

Die in dieser Checkliste gestellten Fragen markieren Risikofaktoren gemäß Verfahren 1 der DIN EN 1005-5. Durch entsprechend geringen Kraftaufwand, günstige Haltung der Gliedmaßen und hinreichend vorhersehbare Erholzeiten lässt sich häufig eine Gefährdung abwenden. Ein entsprechender Nachweis kann durch Verfahren 2 der DIN EN 1005-5, durch das RULA-Verfahren oder durch das OCRA-Verfahren geführt werden. Hinweise und Internetlinks siehe Abschnitt 4.

Zu Frage a)

Bei extrem kurzen Zykluszeiten < 30 Sekunden besteht sehr schnell die Gefahr, einzelne Gliedmaßen zu überlasten.

Zu Frage b)

Hohe Wiederholraten gleicher Tätigkeiten stellen eine Gefahr dar.

Zu Frage c)

Eine Teiltätigkeit ist die Ausführung einer einfachen Arbeitsaufgabe durch komplexe Bewegung der Hände unter Einbeziehung von Muskelkraft. Es ist die kleinste Einheit innerhalb einer Tätigkeit. Mehrere Teiltätigkeiten ergeben einen Arbeitsschritt, mehrere Arbeitsschritte können sich zu einer Tätigkeit zusammenfügen.

Zu Frage d)

Hier geht es um den Ausschluss von schädigenden Zusatzfaktoren. Diese können die Beanspruchbarkeit der Bedienperson bei Vorhandensein der zuvor geprüften Risikofaktoren mindern.