DGUV Information 209-069 - Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung

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Abschnitt 1.2 - 1.2 Mindestmaße von Zugangsöffnungen

Eine Zugangsöffnung ist eine Öffnung, die einer Person das Hineinlehnen, Hineinreichen oder Hineinstecken von Oberkörper, Kopf, Arm, Hand, eines oder mehrerer Finger, von Bein oder Fuß ermöglicht, um Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsabläufen, wie das Betätigen von Stellteilen, Instandhaltungsaufgaben oder das Beobachten von Vorgängen oder Anzeigen, durchzuführen.

Die allgemeinen Zuschläge für Arbeitskleidung, Arbeitsschuhe und ähnliches sind in den Maßen bereits berücksichtigt.

Die Maße in eckigen Klammern [ ] beinhalten gesonderte Zuschläge für Winterkleidung, empfindliche Kleidung aber auch für persönliche Schutzausrüstungen (Schutzbrille, Handschuhe, Gehörschutz und Atemschutzmaske) sowie die Abstände zur Vermeidung des Berührens von Chemikalien und Schmutz.

Alle Maße sind in cm angegeben.

Zu Frage a)

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Abbildung 4:
Zugangsöffnung für Oberkörper und Arme
(Quelle: Bild 4.1 der DIN EN 547-2:2009-01)

Zu Frage b)

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Abbildung 5:
Zugangsöffnung für den Kopf bis zur Schulter für Prüftätigkeiten
(Quelle: Bild 4.2 der DIN EN 547-2:2009-01)

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Achtung: 39 cm Öffnungsdurchmesser, wenn Gehörschutz- oder Helmtragepflicht besteht.

Zu Frage c)

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Zugangsöffnung für beide Arme (entweder nach vorn oder nach unten)

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Zugangsöffnung für beide Unterarme bis zum Ellenbogen (entweder nach vorn oder nach unten)

Abbildung 6:
(Quelle: Bilder 4.3 und 4.4 der DIN EN 547-2:2009-01)

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Zugangsöffnung zur Seite für einen Arm bis zum Schultergelenk, die Öffnungstiefe stellt die maximale Reichweite dar

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Zugangsöffnung für einen Unterarm bis zum Ellenbogen

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Zugangsöffnung für die Faust

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Zugangsöffnung für die flache Hand (vier Finger) bis Daumenansatz

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Zugangsöffnung für die flache Hand bis zum Handgelenk, einschließlich Daumen

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Zugangsöffnung für den Zeigefinger, begrenzt durch die übrigen Finger

Abbildung 7:
(Quelle: Bilder 4.5 bis 4.10 der DIN EN 547-2:2009-01)

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Zugangsöffnung für einen Fuß bis zum Fußgelenk

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Zugangsöffnung für den Vorfuß zur Betätigung von Stellteilen

Abbildung 8:
(Quelle: Bilder 4.11 und 4.12 der DIN EN 547-2:2009-01)