DGUV Information 209-069 - Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Touchscreens

Das Besondere am Touchscreen ist, dass Bedienung und Visualisierung in einem Gerät liegen. Daher gelten bei der Gestaltung der Bilder andere Anforderungen als bei der reinen Visualisierung. Dies gilt auch für die Anordnung des Touchscreens in Relation zur bedienenden Hand.

Zu Frage a)

Die typischen Bedienaufgaben sind unter Abschnitt 6.2 (siehe Abbildung 71) erläutert.

Zur Information: Für folgende Aufgaben ist ein Touchscreen gut geeignet:

  • Positionieren auf ein unbewegtes Objekt und Betätigen bei guter Geschwindigkeit.

  • Einhandbedienung (bei Handschuhbedienung sind größere Schaltelemente notwendig).