DGUV Information 209-068 - Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung - Checkliste und Auswertungsbogen -

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Abschnitt 2 - 2 Organisatorische Hinweise

Die folgenden Hinweise sind bei der Vorbereitung der Benutzung der Checkliste Ergonomische Maschinengestaltung zu beachten und erläutern die Art und Reihenfolge der erforderlichen Dokumente, der Vorgehensweise sowie der sonstigen Ressourcen.

Dokumente

Zur Begutachtung der ergonomischen Maschinengestaltung werden alle drei Dokumente (Checkliste, Auswertungsbogen und die zugehörige Information [DGUV Information 209-069]) benötigt. Dabei ist darauf zu achten, dass auch alle Dokumente das gleiche Ausgabedatum tragen.

Die Begutachtung der ergonomischen Gestaltung erfolgt in zwei Phasen,

  • einer Beurteilungsphase

    und

  • einer anschließenden Auswertungsphase:

    1. 1.

      In der Beurteilungsphase wird die Erfüllung der einzelnen ergonomischen Aspekte abgefragt. Dazu wird eine leere Checkliste mit allen Abschnitten benötigt. Ferner sollte die zugehörige Information (DGUV Information 209-069) für die ersten Ergonomiebeurteilungen stets griffbereit verfügbar sein.

    2. 2.

      In der anschließenden Auswertungsphase werden die Beurteilungen für die Überprüfung der Übereinstimmung der Maschine mit den Schutzzielen der Maschinenrichtlinie ausgewertet. Für diese Auswertung benötigen Sie die vollständig abgearbeitete bzw. ausgefüllte Checkliste aus der vorhergehenden Beurteilungsphase (siehe Nummer 1) sowie den Auswertungsbogen.

Die Dokumente sind in 11 verschiedene Themenbereiche gegliedert. Herstellern von Maschinen, die die Checkliste anwenden wollen, wird empfohlen, diese Themen von den betreffenden Entwicklungs- oder Konstruktionsabteilungen beurteilen zu lassen:

Zum Beispiel sollten die

  • Abschnitte 1 bis 4 und 11 durch die mechanische Konstruktionsabteilung,

  • Abschnitt 5 bis 8 und 10 darüber hinaus zusätzlich durch die Elektrokonstruktion sowie

  • Abschnitt 9 durch Elektrokonstruktion und Softwareabteilung

beurteilt werden.

Prüfmittel

Weiterhin werden für die Beurteilung der Maschine folgende Prüfmittel benötigt:

  • Ein Kraftmesser, z. B. eine handelsübliche Handwaage (Messbereich F max ab 500 N; Ablesegenauigkeit d ab 1 N),

  • eine Schieblehre (eventuell aus Kunststoff ),

  • ein 2-Meter-Maßband,

  • eine Kraftmessdose für Druckkräfte bis 50 N,

  • eine Winkelschablone bzw. -messer,

  • ein passender Arbeitshandschuh,

  • ein Taschenrechner,

  • ein Zeitmesser, z. B. Uhr.

Folgende Dokumente zur Maschine müssen verfügbar sein:

  • Betriebsanleitung,

  • Gutachten zur maschinenintegrierten Beleuchtung (siehe Abschnitt 10 der Information "Ergonomische Maschinengestaltung - Informationen zur Checkliste" [DGUV Information 209-069]).

Folgende Norm muss verfügbar sein:

  • DIN 33 411-5 "Körperkräfte des Menschen; Teil 5: Maximale statische Aktionskräfte, Werte".

Prüfprobanden

Für einige Beurteilungen wird Hilfe durch weitere Personen benötigt:

Optische Gefahrensignale (Abschnitt 8)

Um zu beurteilen, inwieweit optische Gefahrensignale die Aufmerksamkeit von Personen in der Umgebung der Maschine erregen, sollten für die entsprechenden Fragen unbeteiligte und vorher nicht informierte Personen dazugeholt werden. Näheres dazu siehe zugehörige Information (DGUV Information 209-069).

Softwareergonomie (Abschnitt 9)

Vor dem Einsatz der Checkliste ist zu beachten, dass die Beurteilung der Softwareergonomie nur dann durchgeführt werden kann, wenn

  • die verwendete Steuerung beherrscht wird (hier ist eine Einarbeitungszeit zu veranschlagen) oder

  • auf die Mithilfe eines Experten, z. B. erfahrener Maschinenführer, der sich mit der Steuerung gut auskennt, zurückgegriffen werden kann (gegebenenfalls ist die Begleitung durch einen Experten bereits vor der Beurteilung der ergonomischen Gestaltung zu organisieren).