DGUV Information 204-006 - Anleitung zur Ersten Hilfe

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 12 - 12 Vergiftungen

Erkennen

  • Angaben des Verletzten und anwesender Personen

  • Anzeichen im Umfeld für das Einwirken giftiger Stoffe

Allgemeine Maßnahmen

  • Vergiftete Personen unter Selbstschutz (z.B. Schutzhandschuhe, Atemschutz) aus dem Gefahrbereich bringen

  • Für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen

  • Gifteinwirkung ermitteln (Giftstoff, Konzentration, Menge und Dauer der Einwirkung)

  • Erbrechen nicht herbeiführen

  • Gegebenenfalls Giftreste sichern

  • Ärztliche Behandlung veranlassen

Haut

  • Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen

  • Haut mit viel Wasser spülen

  • Wunden keimfrei bedecken

Verschlucken

  • Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes

Atmungsorgane

  • Bei Gefahr durch giftige Stoffe sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin festzulegen, z.B. Sauerstoff, Antidote, und die Ersthelfer und Ersthelferinnen entsprechend zu schulen *.

Hinweise zur Toxikologie und zur Ersten Hilfe in Sicherheitsdatenblättern, den Stoffmerkblättern der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und Stoffdatenbanken (z.B. www.gischem.de,www.dguv.de, WebCode d11892) sind ggf. zusätzlich zu beachten.