DGUV Information 204-006 - Anleitung zur Ersten Hilfe
Abschnitt 9 - 9 Knochenbrüche, Gelenkverletzungen
Erkennen
Maßnahmen
Ruhigstellung des verletzten Körperteils in vorgefundener Lage
Prellungen und Verrenkungen der Gelenke kühlen
Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung Lage der verletzten Person möglichst nicht ändern
Bei offenen Knochenbrüchen Wunden mit sterilem Material bedecken