DGUV Information 212-024 - Gehörschutz

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Abschnitt 3 - Auswirkungen von Lärm

Lärm am Arbeitsplatz stellt eines der Hauptprobleme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes dar. Er kann das Gehör schädigen, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Als Folge kann eine Lärmschwerhörigkeit entstehen.

  • Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar.

  • Sie entwickelt sich schleichend und von den Betroffenen anfangs unbemerkt.

  • Die Krankheit verschlimmert sich, solange der Lärm auf das Ohr einwirkt.

Durch die entstandene Lärmschwerhörigkeit kann man während der Arbeit nicht mehr

  • Maschinengeräusche richtig deuten,

  • sich mit dem Kollegen verständigen,

  • Warnsignale, z.B. von Gabelstaplern, wahrnehmen

und im privaten Bereich

  • sich an Gesprächen in lauter Umgebung beteiligen,

  • Musik genießen,

  • Umgebungsgeräusche, z.B. Kinderstimmen, Vogelgezwitscher, wahrnehmen,

  • Signale im Straßenverkehr, z.B. Hupen, rechtzeitig hören.

Folgen sind Probleme am Arbeitsplatz, soziale Vereinsamung und zusätzliche Gefährdung im Straßenverkehr.

Neben der Schwerhörigkeit kann Lärm auch andere Wirkungen haben, z.B.

  • Stress,

  • Ärger,

  • Nervosität,

  • erhöhte Unfallgefahr,

  • Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit,

  • erschwerte Sprachverständigung,

  • Erhöhung der Fehlerhäufigkeit.

bgi-5024_abb01.jpgLärm muss deshalb unabhängig von der Lautstärke bekämpft werden!

Dabei steht technische Lärmminderung an erster Stelle. Lässt sich der gehörschädigende Lärm so nicht ausreichend verringern, muss Gehörschutz verwendet werden.