Abschnitt 9 - Geprüfte Gehörschützer
Gehörschützer unterliegen dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Sie müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen nach DIN EN 352 "Gehörschützer - Allgemeine Anforderungen" erfüllen. Die Prüfung erstreckt sich unter anderem auf die Funktionssicherheit und ein Mindestmaß an Tragekomfort. Geprüfte Gehörschützer sind am CE- Zeichen zuerkennen.
Abb. 13 CE-Zeichen