DGUV Information 212-024 - Gehörschutz

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Abschnitt 1 - Zielgruppe

Diese Information wendet sich an alle, die Gehörschützer verwenden und die für die Benutzung verantwortlich sind.

Dazu zählen:

  • Beschäftigte im Lärmbereich,

  • deren Vorgesetzte,

  • Sicherheitsbeauftragte,

  • Betriebs- oder Personalräte.

Sie eignet sich ferner für Personen, die im Rahmen der Beschaffung und Unterweisung unterstützend tätig sind, z.B.:

  • Betriebsärzte,

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Interessierte Beschäftigte finden Hinweise zum persönlichen Schutz gegenüber Lärm.