DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

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Abschnitt 2.3, Elektrische Anlagen und Versorgungsleitungen
Abschnitt 2.3
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2.3 – Elektrische Anlagen und Versorgungsleitungen

  • Einrichten, Umbauen, Reparieren nur durch die Elektrofachkraft

  • Sicherheitsbestimmungen einhalten

  • FI-Schutzschalter ≤ 30 mA einsetzen

  • Kabel und Rohrleitungen sicher aufhängen, gegen Überfahren, Knicken, Durchscheuern und hohe Zugbelastung schützen

  • Sichere Verbindungen und Kupplungen verwenden