DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

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Abschnitt 8.3, Gleisbau beim Maschinenvortrieb
Abschnitt 8.3
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 8.3 – Gleisbau beim Maschinenvortrieb

  • Einquetschen

  • Überfahren

  • Einfahrt des Zuges beim Gleisbau im Nachläuferbereich verhindern

  • Ampel- und/oder Schrankenanlage installieren

  • Führerstand an beiden Zugenden vorsehen

  • Führerstand an dem einen Ende, ein Kamera-Monitorsystem an dem anderen Zugende vorsehen