DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

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Abschnitt 7.1, Einbau der Bewehrung
Abschnitt 7.1
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 7.1 – Einbau der Bewehrung

  • Abstürzen

  • Seitliche Absturzsicherungen installieren

  • Teleskopierbare Arbeitsplattform einsetzen

  • Belag der Arbeitsplattform gegen Verschieben sichern