DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 6.10, Materialförderung in Schächten
Abschnitt 6.10
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6.10 – Materialförderung in Schächten

  • Verletzungen durch herabfallende oder unkontrolliert pendelde Lasten

  • Nicht im Gefahrbereich unter der Last aufhalten

  • Last sicher anschlagen

  • Einweisung der Hebezeugführers über Handzeichen, Funksprechgerät oder Telefon