DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

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Abschnitt 6.8, Abwurf- und Übergabestellen bei Bandförderung
Abschnitt 6.8
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6.8 – Abwurf- und Übergabestellen bei Bandförderung

  • gesundheitsgefährdender Staub

  • An Übergabe- und Abwurfstellen Wasserbedüsungsanlage vorsehen

  • Alternativ: Einhausen und Staub absaugen