DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

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Abschnitt 6.7, Bandförderung
Abschnitt 6.7
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6.7 – Bandförderung

  • Vom laufenden Förderband eingezogen werden

  • Einzugsstellen sichern

  • Förderbandstrecke und Verkehrswege voneinander trennen

  • NOT-AUS-Schalter in regelmäßigen Abständen anordnen