DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

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Abschnitt 6.5, Rückwärtsfahren im Tunnel
Abschnitt 6.5
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6.5 – Rückwärtsfahren im Tunnel

  • Überfahren

  • Fahr- und Fußwege trennen

  • Kamera-Monitorsysteme zur Rückraumüberwachung einsetzen

  • Fahrzeugscheiben regelmäßig reinigen und kaputte Spiegel ersetzen

  • Für ausreichende Beleuchtung sorgen

  • Schutzkleidung mit reflektierenden Streifen tragen