DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

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Abschnitt 6.4, Wenden im Tunnel
Abschnitt 6.4
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6.4 – Wenden im Tunnel

  • Überfahren

  • Einquetschen

  • Gefahrbereich nicht betreten

  • Kamera-Monitorsysteme zur Rückraumüberwachung einsetzen

  • Wendeplatz kennzeichnen, befestigen und gut ausleuchten