DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...
Abschnitt 6.4, Wenden im Tunnel
Abschnitt 6.4 – Wenden im Tunnel
Gefahrbereich nicht betreten
Kamera-Monitorsysteme zur Rückraumüberwachung einsetzen
Wendeplatz kennzeichnen, befestigen und gut ausleuchten