DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

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Abschnitt 6.3, Vorbeifahren an Absturzkanten
Abschnitt 6.3
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6.3 – Vorbeifahren an Absturzkanten

  • Abstürzen des Fahrzeuges

  • Herabfallendes Material

  • Sicherheitsabstand von der Absturzkante einhalten

  • Anfahrschutz im Rampenbereich

  • Langsam fahren im Rampenbereich

  • Dumper nicht überladen