DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

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Abschnitt 6.2, Vorbeifahren an Arbeitsplätzen
Abschnitt 6.2
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6.2 – Vorbeifahren an Arbeitsplätzen

  • Überfahren

  • Herabfallendes Material

  • Absperrungen zusätzlich mit Warn-Blinkleuchten sichern

  • Abstand halten, langsam fahren

  • Dumper nicht überladen

  • Arbeitsplatz ausreichend beleuchten