DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

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Abschnitt 5.9, Reinigung der Spritzbetonanlage
Abschnitt 5.9
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 5.9 – Reinigung der Spritzbetonanlage

  • Einquetschen der Hände durch unbeabsichtigtes Anlaufen der Maschine

  • Haut- und Augenverätzungen durch alkalihaltigen Erstarrungsbeschleuniger

  • Hochdruckwasserstrahler zum Reinigen der Maschine einsetzen

  • Reinigen des Maschineninneren nur bei ausgeschalteter Anlage

  • Alkalifreien Beschleuniger einsetzen

  • Schutzbrille tragen