DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 5.8, Spritzbetonanlage
Abschnitt 5.8
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 5.8 – Spritzbetonanlage

  • Quarzhaltiger Staub (Silikose)

  • Haut- und Augenverätzungen durch alkalihaltige Erstarrungsbeschleuniger

  • Maschinentechnik zum Herstellen von Nassspritzbeton einsetzen (mit alkalifreiem Beschleuniger)

  • Alternativ: Einsatz von Trockenspritzbeton mit Spritzzement (ohne Beschleuniger), oder Trockenspritzbeton mit erdfeuchten Zuschlägen (mit alkalifreiem Beschleuniger)

  • Beim Trockenspritzen Spritzdüse mit Hochdruckwasserpumpe und Vorbenetzung einsetzen