DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

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Abschnitt 5.4, Ausbaubögen einbauen
Abschnitt 5.4
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 5.4 – Ausbaubögen einbauen

  • Abstürzen

  • Einquetschen

  • Keine ausreichende Beleuchtung

  • Sichere Arbeitsgeräte einsetzen

  • Geräte bestimmungsgemäß einsetzen

  • Nicht im Gefahrbereich aufhalten