DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...
Abschnitt 4.5, Ausbruch mit Bagger
Abschnitt 4.5 – Ausbruch mit Bagger
Gefahrenbereich nicht betreten
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten
Automatisch einschaltendes, akustisches Signal beim Rückwärtsfahren
Kamera-Monitorsysteme zur Rückraumüberwachung einsetzen