DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

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Abschnitt 3.4, Verkehrswege in Schächten
Abschnitt 3.4
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.4 – Verkehrswege in Schächten

  • Abstürzen

  • Quetschen durch den Förderkübel

  • Herabfallendes Ausbruchmaterial

  • Rückenschutz und Zwischenpodeste

  • Förderkübel nicht überladen

  • Keine schweren Lasten tragen

  • Aufstieg alternativ mit Treppenturm, oder mit Personenbeförderungskorb

  • Bei Baumaßnahmen größeren Umfangs Bauaufzug installieren